WEG Verwaltung Vermittlung von Kauf- und Mietobjekten

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung ist für Vermieter und Mieter Pflicht. Dies ist oft mit Kommunikationsaufwand zwischen den Parteien verbunden.

Mieter haben die Betriebskosten und die verursachten Nebenkosten selbstverständlich zu begleichen. Vermieter müssen ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnungen erstellen und bei der Ausfertigung gesetzliche Vorgaben in formaler und materieller Hinsicht berücksichtigen.

Nur eine formal ordnungsgemäße Abrechnung begründet die Fälligkeit eventueller Nachzahlungsforderungen des Mieters.
 

Wir beantworten Ihre Fragen
  • Was sind formale Fehler?
  • Wann ist eine Abrechnung unwirksam?
  • Was muss eine ordnungsgemäße Abrechnung beinhalten?
  • Welche Fristen sind unbedingt einzuhalten?
     
Mit diesen und vielen weiteren Fragen kommen Sie gerne zu uns.

Wir prüfen mit Ihnen bisherige Abrechnungen und unterstützen Sie bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung.

Für eine rechtliche Beratung stehen uns die Fachanwälte von THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer zur Verfügung.

Ansprechpartner

Nicole Herschmann

Immobilienfachwirtin, Immobilienökonomin (wbs), Prokuristin