Forderungs-
management
Im Falle von ausstehenden Mietzahlungen Ihres Mieters, sind wir Ihr Ansprechpartner. Unser Forderungsmanagement ist darauf ausgerichtet, Sie als Vermieter vor wirtschaftlichen und finanziellen Schaden zu bewahren.
Ist ein Mieter säumig, was die Miete, die Betriebskostennachzahlung oder die Kaution angeht, übernehmen wir unverzüglich die schriftliche, telefonische, persönliche und ggf. gerichtliche Beitreibung der Forderung.
Als erfahrenes Unternehmen im Bereich der Objektbetreuung sowie der Zwangs- und Insolvenzverwaltung wissen wir, wie wichtig die regelmäßigen und vor allem pünktlichen Mietzahlungen sind, um den Eigentümer vor wirtschaftlichen und finanziellen Schaden zu bewahren.
Wir übernehmen für Sie
- Mahnung von rückständigen Mieten sofort, konsequent und persönlich
- Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen auf den Mietrückstand unter ständiger Beachtung der regelmäßigen Mietzahlung
- Schuldrechtliche Titulierung des Mietrückstandes in enger Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Wenn wir uns mit einem Mieter nicht außergerichtlich einigen, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das Wohn- bzw. Gewerberaumkündigungsverfahren ein. Damit verbunden ist die gerichtliche Geltendmachung der rückständigen Mietforderung. Die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens übernehmen, in Absprache mit Ihnen, unsere Vertragsanwälte.
Wir entlasten Sie von unangenehmer Korrespondenz, indem wir den Verlauf des Räumungsverfahrens für Sie betreuen und bis zur Wohnungsabnahme begleiten.
Ansprechpartner
Immobilienfachwirtin, Immobilienökonomin (wbs), Prokuristin